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   OLG Hamburg, 03.11.2008 - 1 Verg 3/08   

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https://dejure.org/2008,21052
OLG Hamburg, 03.11.2008 - 1 Verg 3/08 (https://dejure.org/2008,21052)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.11.2008 - 1 Verg 3/08 (https://dejure.org/2008,21052)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. November 2008 - 1 Verg 3/08 (https://dejure.org/2008,21052)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabekammer muss bei Festlegung ihrer Gebühr Ermessen ausüben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabekammer muss bei Festlegung ihrer Gebühr Ermessen ausüben! (IBR 2009, 51)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 26820
  • ZfBR 2009, 206 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06

    Vergabeverfahren: Höhe der an die Staatskasse zu zahlenden Gebühren

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.11.2008 - 1 Verg 3/08
    Der im Rahmen der sofortigen Beschwerde angerufene Vergabesenat darf die angefochtene Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist (OLG Koblenz NZBau 2006, 740).
  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Das vorlegende Oberlandesgericht möchte die Kosten einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde gegen die nach § 128 Abs. 1 GWB erfolgte Festsetzung der Gebühren und Auslagen der Vergabekammer oder der Bundesrepublik Deutschland auferlegen und würde seiner Entscheidung damit einen Rechtssatz zugrunde legen, der jedenfalls mit demjenigen nicht in Einklang stünde, den die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08), Naumburg (Beschluss vom 25. Februar 2010 - 1 Verg 14/09) und Koblenz (Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Verg 2/06) in Fällen der vorliegenden Art anwenden, weil sie das Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung von § 66 Abs. 8 GKG für gebührenfrei erachten und eine Kostenerstattung nicht aussprechen.

    a) Die Höhe der Gebühr für das Verfahren vor der Vergabekammer ist unter Berücksichtigung ihres Aufwands und der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache zu bestimmen (vgl. § 128 Abs. 1, 2 GWB; § 3 Satz 1 VwKostG), wobei, ebenso wie für die Gebühr gemäß § 80 Abs. 2 GWB für das Verfahren vor den Kartellbehörden, vom Wert des Verfahrensgegenstandes auszugehen ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08, juris; zu § 80 GWB: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2000 - Kart 2/00, juris, unter III 1 c cc).

  • VK Niedersachsen, 24.08.2015 - VgK-28/15

    Hersteller- und Typangaben fehlen: Keine Nachforderung!

    Eine weitergehende Ermäßigung sei im Hinblick darauf, dass § 128 Abs. 3 GWB eine Reduzierung auf die Hälfte nur bei Rücknahme des Antrages vorsehe, nicht geboten (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2008, 1 Verg 3/08 , Tz. 8).
  • VK Saarland, 18.07.2017 - 3 VK 03/17

    "Direktvergabe" und "In-House-Vergabe" schließen sich nicht aus!

    Nach Auffassung des OLG Hamburg (OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008 - 1 Verg 3/08) ist die nach der Gebührentabelle ermittelte Basisgebühr z. B. um ein Drittel zu reduzieren, wenn die Akten der Vergabestelle nicht beizuziehen waren und die Sache nicht mündlich verhandelt werden musste.
  • OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist für die Feststellung der Unwirksamkeit

    Abweichungen wären allenfalls bei einem auffallend unterdurchschnittlichen Aufwand oder einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren vertretbar (vgl. dazu OLG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2008, 1 Verg 3/08, ZfBR 2009, 206 Ls.).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2010 - Verg 17/10

    Gegenstandswert im Vergabenachprüfungsverfahren; Verfahren bei Entscheidung über

    Zu diesen Entscheidungen werden in der Rechtsprechung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006, 1 Verg 2/06 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008, 1 Verg 3/08 - juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09) und Literatur (Jaeger, in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl., § 116 GWB Rdnr. 1116) auch die Beschlüsse der Vergabekammern über die von ihnen nach § 128 Abs. 1, 2 GWB in Verbindung mit dem VwKostG zu erhebenden Gebühren gezählt.

    b) Des Weiteren unterscheidet sich die Beschwerde gegen einen Gebührenfestsetzungsbescheid von sonstigen Beschwerden dadurch, dass die Entscheidung der Vergabekammer bei der Festsetzung von Gebühren entsprechend § 114 S. 1 VwGO nur auf Ermessensfehler hin zu überprüfen ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.02.2006 - 1 Verg 2/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2008 - Verg W 2/08; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Verg 14/09; s. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008 - 1 Verg 3/08), während im Übrigen der Vergabesenat eine vollständige Überprüfung vornimmt, § 123 GWB.

  • OLG Celle, 01.07.2014 - 13 Verg 4/14

    Festsetzung der Gebühr für die Kosten des Nachprüfungsverfahrens i.R.d.

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg ist die nach der Gebührentabelle ermittelte Basisgebühr beispielsweise in einem Fall um ein Drittel zu reduzieren, in dem die Akten der Vergabestelle nicht beizuziehen waren und die Sache nicht mündlich verhandelt werden musste; eine weitergehende Ermäßigung sei im Hinblick darauf, dass § 128 Abs. 3 GWB eine Reduzierung auf die Hälfte nur bei Rücknahme des Antrages vorsehe, nicht geboten ( OLG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08 , [...] Tz. 8).
  • VK Niedersachsen, 18.11.2015 - VgK-42/15

    Unzulässigkeit der Nachprüfung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens zur

    Nach Auffassung des OLG Hamburg ( OLG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08 , Tz. 8) ist die nach der Gebührentabelle ermittelte Basisgebühr beispielsweise in einem Fall um ein Drittel zu reduzieren, in dem 1. die Akten der Vergabestelle nicht beizuziehen waren und 2. die Sache nicht mündlich verhandelt werden musste.
  • VK Niedersachsen, 14.11.2016 - VgK-44/16

    Ausschluss wegen früherer Bauverzögerung?

    Nach Auffassung des OLG Hamburg (OLG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08, Tz. 8) ist die nach der Gebührentabelle ermittelte Basisgebühr beispielsweise in einem Fall um ein Drittel zu reduzieren, in dem 1. die Akten der Vergabestelle nicht beizuziehen waren und 2. die Sache nicht mündlich verhandelt werden musste.
  • VK Niedersachsen, 12.06.2019 - VgK-20/19

    Abschluss eines Vertrags über eine Brandwache und Brandbekämpfungsleistungen

    Nach Auffassung des OLG Hamburg ( OLG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2008 1 Verg 3/08 , Tz. 8) ist die nach der Gebührentabelle ermittelte Basisgebühr beispielsweise in einem Fall um ein Drittel zu reduzieren, in dem die Akten der Vergabestelle nicht beizuziehen waren und die Sache nicht mündlich verhandelt werden musste.
  • VK Niedersachsen, 22.01.2019 - VgK-01/19

    Einsätze von Krankenwagen zur Patientenbeförderung sind vergabepflichtig!

    Nach Auffassung des OLG Hamburg (OLG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2008 - 1 Verg 3/08, Tz. 8) ist die nach der Gebührentabelle ermittelte Basisgebühr beispielsweise in einem Fall um ein Drittel zu reduzieren, in dem 1. die Akten der Vergabestelle nicht beizuziehen waren und 2. die Sache nicht mündlich verhandelt werden musste.
  • VK Niedersachsen, 11.11.2015 - VgK-41/15

    Zurückweisung der Nachprüfung einer Vergabe von erweiterten Abbrucharbeiten

  • VK Niedersachsen, 15.12.2020 - VgK-46/20

    Vergabeunterlagen intransparent: Fehlerkorrektur auch nach Submission!

  • VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-03/21

    Kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber!

  • VK Saarland, 01.03.2018 - 3 VK 07/17

    Zuschlag erteilt: Nachprüfungsantrag unzulässig!

  • OLG Brandenburg, 12.03.2013 - Verg W 1/13

    Gebührenentscheidung: Keine mündliche Verhandlung erforderlich!

  • VK Niedersachsen, 14.05.2018 - VgK-11/18

    Wann sind Vergaberechtsverstöße bei komplexen Aufträgen "erkennbar"?

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2015 - 2 VK 8/15

    Kündigungsverzichtserklärung beabsichtigt: Nachprüfung unzulässig!

  • VK Niedersachsen, 30.11.2020 - VgK-44/20

    Vermutungen verhelfen Nachprüfungsantrag nicht zum Erfolg!

  • VK Niedersachsen, 23.07.2018 - VgK-27/18

    Ausschreibungsfehler darf der Bieter ausnutzen!

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2015 - 2 VK 19/14

    Volljurist muss über vergaberechtliche Grundkenntnisse verfügen!

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 04.11.2014 - 2 VK 15/14

    Welche Anforderungen bestehen an den Inhalt eines Rügeschreibens?

  • VK Hessen, 26.06.2023 - 96 e 01.02/23-2023

    Rüge "ins Blaue" hinein: Nachprüfungsantrag unzulässig!

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2014 - 2 VK 18/14

    Vergaberechtsverstoß nicht innerhalb einer Woche gerügt: Nachprüfungsantrag

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2014 - 2 VK 17/14

    Gegenstand von Rüge und Nachprüfungsverfahren müssen identisch sein!

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